Vertragsberatung und Vertragsgestaltung, Ärztliche Kooperationen

Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung Ihrer Verträge, auch im Bereich der Ärztlichen Kooperationen. Die Herausforderung dabei ist vor allem, eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete zu beachten und deren Vorgaben im Detail zu kennen, z.B. die Vorgaben im Vertragsarztrecht, Gesellschaftsrecht und Ärztlichen Berufsrecht. Ohne umfassende Kenntnisse in diesen Bereichen kann eine optimale Vertragsgestaltung kaum gelingen.

Selbstverständlich gestalten oder überarbeiten wir auch sämtliche Verträge in diesen Bereichen, z.B. bei der Gründung oder Umstrukturierung einer (zahn)ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft, bei der Übernahme einer Praxis oder beim Anteilskauf. Bei umfangreicheren Praxisübernahmen führen wir auch eine vollständige due diligence Prüfung durch. Wir gestalten ferner Ihre Arbeits- und Mietverträge und sonstige Kooperationsverträge z.B. Praxisgemeinschaftsverträge.

Wir helfen Ihnen auch bei der Planung und Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums oder einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft und der in diesem Zusammenhang notwendigen Vertragsgestaltung.

Dabei hilft uns vor allem unsere langjährige Erfahrung im Vertragsarztrecht und im Umgang mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Zulassungs- und Berufungsausschüssen sowie unsere Kenntnis von deren jeweiliger Spruchpraxis.

Wer keine Erfahrung in Auseinandersetzungen hat, dem fehlen entscheidende Überlegungen zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Wir beraten und begleiten Sie auch ihm Rahmen ärztlicher Auseinandersetzungen und lassen unsere langjährigen Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung mit einfließen.

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